Gut aufgestallt für die Zukunft

Nachhaltig Platz für Kälber schaffen

Kälber in nach Kälbertransportverordnung ordnungsgemäßer Unterbringung
Kälber in nach Kälbertransportverordnung ordnungsgemäßer Unterbringung

Modulare Zaunaufstallung für maximale Flexibilität

Kälber dürfen aufgrund der neuen Kälbertransportverordnung (VO) seit dem 1. Januar 2023 den Herkunftsbetrieb nicht mehr vor dem 28. Lebenstag verlassen. Zuvor galt die Regelung bis zum 14. Lebenstag.
Kerbl bietet für vielfältige Betriebssituationen Lösungen zur nachhaltigen Unterbringung der Kälber. Von Boxen und Hütten zur Einzelhaltung bis zu einem Alter von 2 bzw. 8 Wochen, über Gruppenhütten, hin zur flexiblen Zaunaufstallung bzw. modularen Kälberbox für Gruppen- und Einzelhaltung.

Modulare Zaunaufstallung für maximale Flexibilität

Mit den neuen, modularen Systemen bietet Kerbl die größtmögliche Flexibilität bei der Aufstallung: Die modulare Zaunaufstallung ist ein freistehendes bzw. wandfixiertes Gruppenhaltungssystem für den überdachten Außen- bzw. Innenbereich.

Mit Gruppen von 3 bzw. 5 Kälbern lassen sich kostengünstig Stallplätze einrichten. Die einzelnen Zaunelemente, ob mit Tür, ohne Tür oder Fressfanggitter, lassen sich beliebig kombinieren und anordnen.
 

Kerbl bietet Ihnen Lösungen für die neue Verordung – erfahren Sie mehr.
Modulare Kälberbox

 
Kälber in nach Kälbertransportverordnung ordnungsgemäßer Unterbringung
Kälber in nach Kälbertransportverordnung ordnungsgemäßer Unterbringung
 

Schon gewusst…?

Kälber dürfen einzeln gehalten werden (§7 TierSchNutztV)

  • im Alter von bis zu 2 Wochen auf einer Fläche von 120 x 80 cm
  • im Alter von bis zu 8 Wochen auf einer Fläche von 160 x 100 cm

Kälber müssen ab der 8. Woche in Gruppen von mind. zwei Tieren gehalten werden. Für eine Gruppe von zwei bis drei Tieren ist eine Mindestfläche von 4,5 m² (bis 8 Wochen) bzw. 6 m² (ab 8 Wochen) vorgeschrieben (§10 TierSchNutztV). Je nach Gewicht des Kalbs müssen 1,5 m² (bis 150 kg), 1,7 m² (bis 220 kg) oder 1,8 m² (ab 220 kg) zur Verfügung stehen.

Praxis-Beispiel: zwei Kälber im Alter von 6 Wochen unter 150 kg müssen aufgrund der Mindestfläche für Gruppenhaltungen auf 4,5 m² gehalten werden, obwohl je Kalb theoretisch nur 1,5 m² veranschlagt wird. Ein drittes Kalb unter 150 kg kann aber noch problemlos untergebracht werden.

Für Biobetriebe (EU Öko-Verordnung) gilt ein Gesamt-Platzbedarf von 2,6 m² (bis 100 kg), 4,4 m² (bis 200 kg) bzw. 7 m² (bis 350 kg)*. Der Gesamt-Platzbedarf setzt sich aus einem Stall- und Auslaufbereich zusammen, wobei nur max. 50 % des Auslaufbereiches überdacht sein dürfen.

* Es sind weiter reichende Regelungen bei Verbänden für ökologischen Landbau möglich!
 

Unsere Kälberhütten und -boxen richten sich nach den Tierschutzbestimmungen.