Die Albert Kerbl GmbH gewährt ihnen auf das Ultraschall-Grundgerät 2 Jahre Garantie gemäß unseren allgemeinen Garantiebedingungen. Diese allgemeinen Garantiebedingungen finden Sie unter www.kerbl.com/guarantee. Gerne senden wir Ihnen die Garantiebedingungen auch postalisch zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von unserer Garantie unberührt.
Die Garantiepflicht beginnt ab Kaufdatum. Die Garantie umfasst nicht:
- Schäden, die durch natürliche Abnutzung (Verschleißteile wie z.B. Schwinger/Transducer), Überlastung und unsachgemäße Bedienung (Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung) entstanden sind.
- Schäden, die durch höhere Gewalt oder beim Transport entstanden sind.
- Beschädigungen an Gummiteilen, wie z.B. bei Anschlussleitungen.
- Schäden an der Maske inklusiver seiner Anbauteile (Ventile) und am Schlauch.
Garantie-Reparaturen werden nur von der Servicestelle (DE/AT) oder einer autorisierten Vertragswerkstätte durchgeführt! Der Hersteller behält sich bei Nichteinhaltung das Recht vor, jeglichen Garantieanspruch abzulehnen.
Das Gerät muss zu diesem Zweck, auf Gefahr des Geräte-Besitzers, unzerlegt, verpackt und portofrei, mit der Original-Rechnung zur genannten Serviceadresse geliefert werden. Möglichst genaue Angaben über die Art der Beanstandung sind erwünscht (siehe Formular).
Kosten, die durch unberechtigte Mangelrügen entstehen, trägt der Besitzer des Gerätes.