Z. Z. alle Produkte die nicht der ChemVerbotsV unterliegen. Bei Rodentiziden: Produkte unter 30ppm Wirkstoffgehalt.
Ja, wenn das Produkt der ChemVerbotsV unterliegt.
Beides ist möglich, kann aber für verschiedene zugelassene Anwendungen gelten. Information auf dem Produktetikett.
Hier sind z. B. die Landwirtschaftskammern gute Ansprechpartner.
Wenn das Produkt der ChemVerbotsV unterliegt, immer beide. Sonst abhängig von der Zulassung siehe Produktetikett.