Ja, für berufsmäßige Verwender gilt bei der Anwendung von Rodentiziden eine Dokumentationspflicht. Die Dokumentation muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Biozidprodukte (Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung ausweisen. Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.