Allgemein
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von „Sachkundigen“ angewendet oder verkauft werden. Die erforderliche Arbeitskleidung ist bei jedem Pflanzenschutzmittel individuell und steht daher auf dem Etikett oder in der Gebrauchsanleitung. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann bei Landwirten zu Bußgeldverfahren und einer Kürzung von EU-Direktzahlungen führen.
Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um sehr giftige, hoch konzentrierte Chemikaliengemische, die schwere gesundheitliche Schäden verursachen können. Für viele Tätigkeiten (z. B. Ansetzen von Spritzflüssigkeit, Befüllen der Spritze sowie Reinigung und Entsorgung leerer Pflanzenschutzbehälter) ist daher eine spezielle Schutzausrüstung nötig.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert über zugelassene Pflanzenschutzmittel und Empfehlungen bei der Anwendung. Die PSA setzt sich demnach aus Körperschutz, Ärmelschürze, Schutzhandschuhe, Kopfschutz, Gesichts-/Augenschutz, Atemschutz und Fußschutz zusammen.
Mindestanforderungen an PSA in den verschiedenen Behandlungsphasen