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Magdalena Sauer

+49 8086 933-340

magdalena.sauer@kerbl.com

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Der Begriff Nachhaltigkeit umfasst die Summe aller ökologischen, ökonomischen, sozialen, ethischen und gesellschaftlichen Wirkungen, die von einem Unternehmen ausgehen. Die Albert Kerbl GmbH hat das Thema Nachhaltigkeit in ihr Geschäftsmodell integriert und versucht, diese Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette durchzusetzen.

Aus diesem Grund haben wir uns der „BSCI“ (Business Social Compliance Initiative) angeschlossen. Die Business Social Compliance Initiative (BSCI) ist eine gemeinnützige Unternehmensvereinigung mit Sitz in Brüssel, deren Träger die FTA (Foreign Trade Association) ist. Sie wurde 2003 mit dem Anspruch gegründet, auf Unternehmerseite eine gemeinsame Plattform für die unterschiedlichen europäischen Verhaltenskodizes und  Überwachungssysteme sowie die Grundlage für ein gemeinsames Überprüfungssystem für Sozialstandards zu schaffen.
Bsci Logo Participant of BSCI
Das BSCI gründet auf drei grundlegenden Säulen:
  • Die jährliche* Auditierung der Produktionsstätten zur Überprüfung des Umsetzungsgrades des BSCI-Verhaltenskodex durch unabhängige Prüfinstitute (z.B. TÜV)
  • Die Schulung der Teilnehmer und ihrer Lieferanten zur Verbesserung des Verständnisses und der Umsetzung der im BSCI-Verhaltenskodex enthaltenen sozialen Anforderungen.
  • Den kontinuierlichen Dialog mit den Stakeholdern (Regierungen, Gewerkschaften, u. a.) um auf die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen, welche die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen einschränken.
Der BSCI-Verhaltenskodex umfasst:
  1. das Recht der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
  2. keine Diskriminierung
  3. angemessene Vergütung
  4. zumutbare Arbeitszeiten
  5. Arbeitsschutz
  6. keine Kinderarbeit
  7. besonderer Schutz für jugendliche Arbeitnehmer
  8. keine prekäre Beschäftigung
  9. keine Zwangsarbeit
  10. Umweltschutz
  11. ethisches Wirtschaften  
Arbeiter und Arbeiterinnen in einer Näherei

Zusammenarbeit von Kerbl mit Bureau Veritas

Verantwortung zu übernehmen ist für uns wichtig. Heutzutage wird der Mensch ständig mit giftigen Substanzen konfrontiert, egal ob während der Arbeit oder in der Freizeit. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen und das Verbraucherbewusstsein. Staatliche Behörden und private Organisationen kontrollieren mittlerweile die Einhaltung der Gesetze und Normen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Produkten, die ständig mit der Haut in Kontakt stehen: Handschuhen.

Insbesondere bei sehr preiswerten Handschuhen wurden im Handel in der Vergangenheit hohe Schadstoffbelastungen (Chrom VI, AZO-Farbstoffe, …) festgestellt.

Kerbl hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Herausforderung anzunehmen. Mit dem europaweit akkreditierten Prüfinstitut Bureau Veritas wurden Prüfkataloge für Schadstoffe entwickelt. Diese Prüfkataloge sind auf die
jeweiligen Warengruppen zugeschnitten. Die Kriterien gehen dabei weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Beispielhaft der Prüfkatalog für Bekleidung (inkl. Handschuhe) unten.

Die dauerhafte Einhaltung der geprüften Eigenschaften wird dabei durch die regelmäßige Ziehung von Proben kontrolliert.

Unsere Handschuhe bestehen die Prüfung nur deshalb, weil bei der Auswahl der Materialien mit besonderer Sorgfalt gearbeitet wird. Alle Lederhandschuhe bei Kerbl sind mit einer Chargennummer (EB-…) versehen. Das bedeutet, dass die Handschuhe jederzeit identifiziert und zugeordnet werden können.

Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit künftig noch strenger werden, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa (REACH,…). Dank der Zusammenarbeit mit Bureau Veritas ist Kerbl dafür hervorragend gerüstet.
Bureau Veritas Logo
 AnforderungGrundlageVerfahrenGrenzwert
 
Verpackungsmaterial
 Konzentration von Schwermetallen in Verpackungen
94/62/EC
Gesamte lösbare Menge, ICP/MS
100 mg/kg in Summe aus Pb, Cd, Hg, CrVI
 
Chemische Analyse
 
Azofarbstoffe
EG 1907/2006 Anhang XVII
EN 14362-1
ISO 17234-1
30 mg/kg
 
Karzinogene Farbstoffe (Synthetische Fasern)
§30 LFGB
Gemäß DIN 54231
5mg/l
 
Allergenisierende- und Sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe + Disp. Gelb 23
EC 1907/2006
Anhang XVII
§30 LFGB
DIN 54231
3,3 mg/l
(50 mg/kg)
 
Cadmium, Gesamtgehalt
EG 1907/2006 Anhang XVII
DIN EN 16711-1
100 mg/kg
 
Blei, Gesamtgehalt
EG 1907/2006 Anhang XVII
DIN EN 16711-1
100 mg/kg
 
Chromium VI, extrahierbar
EG 1907/2006 Anhang XVII
DIN EN ISO 17075-1 or -2
< 3mg/kg
 
Penta-, Tetra-, Trichlorophenol
EU 2019/1021
ChemVerbotsVO
ASE- oder KOH- Extraktion mit organischem Lösungsmittel nach §64 LFGB  B 82.02-08 (modifiziert), EN ISO 17070
5 mg/kg
 
Formaldehyd
EC 1907/2006
Anhang XVII
DIN EN ISO 14184-1
DIN EN ISO 17226-2
75 mg/kg
 
Phthalate gemäß ECHA Kandidatenliste
EC 1907/2006
Anhang XVII & XIV,
SVHC
DIN EN ISO 14389, 
extraction with organic solvent /
GC- or LC-MS analysis
0,1%
 
Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP)
(Nur für Hauptmaterialien)
EU 2019/1021
DIN EN ISO 18219
(modified)
1000 mg/kg
 
Nickellässigkeit
(Metalle mit direktem Hautkontakt)
EC 1907/2006
Anhang XVII
EN 1811
0,5 μg/cm²/Woche
 
PAK (Für Hauptbestandteile aus Kunststoff)
EG 1907/2006 Anhang XVII
Extraktion mit Toluen /
GC-MS (AfPS GS 2019 PAH)
1 mg/kg je PAH
(gem. AfPS GS 2019 PAH);
10 mg/kg gesamt
 
APEO (NPEO and OPEO)
EG 1907/2006 Anhang XVII
EN ISO 18254-1,
verwende  LC/MS oder
LC/MS/MS
100 mg/kg
 
Perfluorooctansulfonat
(PFOS) veredelte oder
beschichtete Materialien
EU 2019/1021
EN 23702-1
1µg/m2
 
Perfluorooctanische Säure
(PFOA) und Salze  veredelte oder beschichtete Materialien
EU 2019/1021
EN 23702-1
25 ppb
 
Perfluorooctanische Säure
(PFOA) veredelte oder
beschichtete Materialien
EU 2019/1021
EN 23702-1
1000 ppb
 
Geruch
Interne Qualitätsanforderung
SNV 195651
Stufe < 3
 
Dimethylfumarat
EC 1907/2006 Anhang XVII
Textilien: EN 17130
Andere: CEN ISO/TS 16186
0,1 mg/kg
 
Extrahierbare Schwermetalle
(Textilien)
EC 1907/2006
Anhang XVII
Interne Qualitätsanforderung
EN 16711-2
Extraktion durch
Verdunsten
Arsen: 1 mg/kg
Beli: 1 mg/kg
Cadmium: 1 mg/kg
Chrom VI: 1mg/kg
 
Chlorinated organic carrier
(coloured synthetic fibres)
EC 1907/2006
Anhang XVII
internal quality requirement
EN 17137
1 mg/kg
 
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)
EC 1907/2006
Anhang XVII & SVHC
EN 17131
1000 mg/kg
 
N,N-Dimethylacetamid
(DMAC)
EC 1907/2006
Anhang XVII & SVHC
EN 17131
EN 17131
1000 mg/kg