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Magdalena Sauer

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Ladungssicherung

Wissenswertes über die Ladungssicherung mit Zurrgurten

Spanngurte und Zurrgurte für die Ladungssicherung
§§ 22 StVO: Verantwortlich für die Ladungssicherung ist nicht nur der Fahrer, auch der Belader und der Fahrzeughalter können zur Verantwortung herangezogen werden.

Ein Fahrer ist verpflichtet, die Fahrt abzulehnen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist!

Informieren Sie sich hier über Zurrgurte, Hebebänder, Abdeckschutz und viele weitere wichtige Helfer, um Ihre Ladung zu sichern: 

Sieben Grundregeln der Ladungssicherung:
  1. Geeignetes Fahrzeug einsetzen
  2. Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslasten nicht überschreiten, Mindestlenkachslasten nicht unterschreiten
  3. Schwerpunkt des Ladeguts nach Möglichkeit auf der Längsmittelebene, so niedrig wie möglich
  4. Ladegut vor Verrutschen, Verrollen oder Herabfallen sichern
  5. Geeignete Ladungssicherungs- und Ladungssicherungshilfsmittel einsetzen
  6. Ladegut nicht beschädigen
  7. Geschwindigkeit dem Ladegut und den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen
Wirkung der Gewichtskraft
Grafik Wirkung der Gewichtskraft bei der Ladung eines LKWs
Anbringung der Zurrgurte:
  • Sicherung in alle Richtungen
  • Ladungssicherung ist immer notwendig, auch wenn Sie nur langsam fahren
  • Geeigneten Zurrgurt wählen
  • Zurrgurt auf Beschädigung prüfen
  • Zurrgurte dürfen nicht geknotet, gequetscht oder über scharfe Kanten gespannt werden. Zurrgurte müssen mit ihrer ganzen Breite tragen.
Beispiele für Zurrtechniken
Grafik über Zurrtechniken wie niederzurren
Niederzurren
Prüfung von Zurrgurten:
  • Zurrgurte sind vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls auszumustern
  • Mindestens einmal jährlich muss (von einer befähigten Person) eine Prüfung auf die „Ablegereife“ durchgeführt werden. Der Zurrgurt muss danach ggf. entsorgt werden.
  • Zurrgurte müssen sauber, trocken und gut belüftet gegen Einwirkung von Witterung und aggressiven Stoffen geschützt gelagert werden
  • Zurrgurte dürfen nicht in der Nähe von Feuer oder anderen heißen Stellen (über 100°C) getrocknet werden
  • Die Instandhaltung von Zurrgurten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden
Grafik über Zurrtechniken für Schräg- und Diagonalzurren
Schräg-/Diagonalzurren

Hebebänder und Rundschlingen

Hebebänder und Rundschlingen nach DIN EN 1492-1, bzw. DIN EN 1492-2 sind mit einem Tragfähigkeitsetikett gekennzeichnet, auf das die Tragfähigkeit bei bestimmten Anschlagarten, der Hersteller, der Werkstoff und das Herstellungsdatum aufgedruckt sind:

Polyester (PES) = blaues Etikett
Polyamid (PA) = grünes Etikett
Polypropylen (PP) = braunes Etikett

Für Hebebänder und Rundschlingen gibt es für gleiche Tragfähigkeit einen einheitlichen Farbcode:

gleiche Tragfähigkeit = gleiche Bandfarbe

* Bitte beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (StVO, StVZO, VDI 2700/1/2, EN12195, DIN 75410)
* Bitte beachten Sie weitergehende Hinweise auf der Gebrauchsanweisung
Grafik über die Tragfähigkeit von Hebebändern und Rundschlingen
Achten Sie beim Kauf auf doppelt ummantelte Rundschlingen und schlaufenverstärkte Hebebänder!